An der Fakultätsversammlung nehmen alle Mitglieder der Fakultät sowie Vertreterinnen und Vertreter der drei Stände (Privatdozenten, Assistierende, Studierende) teil. Die Versammlung ist unter anderem zuständig für die Vorbereitung und Antragstellung in folgenden Bereichen: 

  • Erteilung der Diplome
  • Promotionen
  • Verleihung von Auszeichnungen und Preisen
  • Erlass und Änderungen der Prüfungs- und Promotionsordnungen
  • Erlass und Änderungen von Studienplänen und Wegleitungen

Diese Anträge werden von der Fakultätsversammlung abschliessend behandelt. Die Studienkommission ist ausserdem zuständig für die folgenden Bereiche: 

  • Anerkennung von Studienleistungen und Diplomen von anderen Hochschulen
  • Stellungnahme zu Rekursen